POLITYKA   Komentator. Europa-Niemcy-Polska  
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Länder sammeln neue Beweise für NPD-Verbot in Deutschland


/07.04.2015/ Mit neuen Beweisen wollen die Länder die Verfassungsfeindlichkeit der
NPD belegen und damit ein Verbot der rechtsextremen Partei
in Deutschland erreichen.

Berlin (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem
Bundesverfassungsgericht bald neue Beweise vorlegen. Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Deutschen
Presse-Agentur, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für
die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sei nichts
Ungewöhnliches. «Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht.» Die
Erfolgsaussichten seien weiter gut. «Sonst hätten wir das Verfahren
nicht eingeleitet.»

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist
zuversichtlich, dass die Forderungen aus Karlsruhe erfüllt werden
können. Man sei angetreten, um das Verbotsverfahren zu gewinnen.
«Deshalb werden wir alles tun, um das Gericht zu überzeugen», sagte
er. Die NPD bereite den Boden für braune Gewalt und schüre Hass gegen
Ausländer, die Ideologie sei menschenverachtend und antidemokratisch.
«Das Verbot der NPD wäre deshalb ein wichtiges Zeichen, dass unser
Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.»

Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das
aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei
und klare Beweise, dass V-Leute in NPD-Führungszirkeln abgeschaltet
sind. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen,
weil die Namen solcher Spitzel des Verfassungsschutzes nicht
offengelegt wurden.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagte der
Deutschen Presse-Agentur, die Nachforderung der Richter seien
keineswegs ein Vorbote dafür, dass der Verbotsantrag erneut scheitern
werde. Es sei nun an den Ländern, weitere Nachweise zu erbringen,
ohne Wenn und Aber. «Und wir sind schon dabei.»

Hessen, das den Gang nach Karlsruhe besonders kritisch beurteilt
hatte, zeigte sich zurückhaltend. Die Innenressorts müssten nun
gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des
Bundesverfassungsgerichtes entsprochen werden könne, erklärte ein
Sprecher des CDU-geführten Innenressorts.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und
Oberbayern, Charlotte Knobloch, verlangte eine Beschleunigung des
NPD-Verbotsverfahrens. Sie reagierte damit auf den Brandanschlag auf
das geplante Asylbewerberheim in Tröglitz und die Beschädigung einer
Gedenktafel an einem früheren Außenlager des KZ Buchenwald. «Die
Partei ist der staatlich subventionierte Nährboden der
nationalsozialistischen Ideologie», sagte Knobloch.

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner verlangte
einen wasserdichten Antrag der Länder. «Wir sind für ein zweites
NPD-Verbotsverfahren, aber nicht um jeden Preis», sagte die
rheinland-pfälzische CDU-Landeschefin der Deutschen Presse-Agentur in
Mainz. «Wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass am Ende wirklich
ein Verbot steht, sollte man das Risiko nicht eingehen.»

CDU-Innenexperte Clemens Binninger hegt weiter Zweifel, dass die NPD
verboten werden kann. «Ich bin gespannt, wie die Länder jetzt
nachweisen wollen, dass sie keine V-Leute mehr einsetzen. Denn die
bereits abgegebene pauschale Erklärung ist dem Verfassungsgericht
offenkundig zu wenig», sagte der Bundestagsabgeordnete der dpa.
«Sollte es am Ende erforderlich sein, dass das Gericht auch
V-Mann-Akten sehen möchte, könnte es für die Länder schwierig


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