Übergabe der „Zertifikate für Deutsches Recht“ im Generalkonsulat
/20.03.205/ Am 19. März fand im Generalkonsulat die feierliche Übergabe der „Zertifikate
für Deutsches Recht“ an die Absolventen der Deutschen Rechtsschule der Universität
Breslau statt. Die Zertifikate übergaben der Dekan der Juristischen Fakultät der
Universität Breslau, Prof. Dr. Gromski und die Leiterin der Rechtschule, Frau Dr.
Malicka. Die 5 besten Absolventen erhielten darüber hinaus Buchpreise, die der Deutsch-Polnische
Juristenverein in Berlin spendete.
Die „Deutsch-Polnische Rechtsschule Berlin-Breslau“ beruht auf einer Vereinbarung
der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, der Fakultät für Recht,
Verwaltung und Wirtschaft der Universität Breslau sowie der Deutsch-Polnischen Juristenvereinigung
e.V., die im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen im Juni 2002
in Breslau unterzeichnet wurde.
Mit diesem Projekt werden Studierende in Berlin und Breslau von Dozenten der Partneruniversität
an das Rechtssystem des jeweiligen Nachbarstaates herangeführt. Der Austausch der
Dozenten und das wechselseitige Unterrichten ist eine Besonderheit der Deutsch-Polnischen
Rechtsschule im Vergleich zu den übrigen Schulen deutschen Rechts in Polen. Mit dem
erfolgreichen Abschluss des viersemestrigen Studiums in Breslau erwerben polnische
Studierende studienbegleitend das „Zertifikat für Deutsches Recht“, die Studierenden
in Berlin wiederum das „Zertifikat für Polnisches Recht“.
In Breslau studieren jährlich 25-30 Personen und in Berlin 10 – 15 Personen folgende
Rechtsbereiche: öffentliches Recht, Zivilrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Handelsrecht.
Im Jahre 2014 absolvierte der 11. Jahrgang das Studium– insgesamt 25 Personen. Seit
der Gründung der Rechtsschule nahmen an dem Projekt ca. 300 Studierende teil.
Źródło: http://www.polen.diplo.de/Vertretung/polen/de/03-gk-breslau/03-aktuelles/2015-03-19-rechtsschule.html