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Deutscher AfD-Vorstand will Höcke aus der Partei werfen


/14.02.2017/ Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke markiert den rechten
Rand der AfD. So sehen es Parteifreunde, die ihm wohlgesonnen sind.
Andere finden: Er steht schon außerhalb. Wer letztlich obsiegen wird,
ist noch völlig offen.

Berlin (dpa) - Der Bundesvorstand der rechtspopulistischen deutschen
AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer
Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen.

Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am
Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche
Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum
deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere
Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte.

Darin hatte er eine «erinnerungspolitische Wende um 180 Grad»
gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie
würden im Vergleich zu den Gräueltaten aus der Zeit des
Nationalsozialismus nicht genügend beachtet.

Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein
parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry
und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den
Bundestag, Alice Weidel.

Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen
Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen
Presse-Agentur: «Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren
aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl
diese Rede wirklich sehr daneben war.»

Die Alternative für Deutschland (AfD) war erst 2013 von Eurokritikern
gegründet worden. Seither gelang ihr der Einzug in 10 von 16
Landesparlamenten und ins EU-Parlament. In Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern ist sie zweitstärkste Partei. Sie hat auch
beste Chancen im September in den Bundestag einzuziehen. Da sie für
keine andere Partei als Koalitionspartner in Frage kommt, dürfte dies
die Mehrheitsbildung im nationalen Parlament erschweren.

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Über den Antrag auf Parteiausschluss Höckes muss nun zunächst das
Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In
zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im
Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen
Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied
André Poggenburg gegründet hatte.

Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des
Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze
geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen
Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von
Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen
Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze
«Ordnungsmaßnahmen» gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch
konkret zu benennen. «Die Maßnahme erfolgte nach eingehender
juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes
vom 17. Januar 2017 in Dresden», teilte die AfD nun mit.


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