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Deutsches Verfassungsgericht eröffnet Verhandlung über NPD-Verbot


/ 01.03.2016 / Karlsruhe (dpa) - Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten
NPD-Verfahrens verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Deutschland
über einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei.

Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident Andreas
Voßkuhle, eröffnete am Dienstag die dreitägige Verhandlung. Der
Antrag kommt diesmal nur vom Bundesrat (Länderkammer).
Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Der erste Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz
(Inlandsgeheimdienst) bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte.
Die Richter wollen sich nun gleich zu Beginn anschauen, ob diesmal
alle sogenannten V-Leute rechtzeitig «abgeschaltet» wurden.

Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine
rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und
aggressiv-nationalistischen Positionen. Die Bundesländer machten in
ihrem Verbotsantrag unter anderem geltend, dass Ideologie und
Programm der NPD über weite Strecken «mit den Lehren des historischen
deutschen Nationalsozialismus identisch» seien.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde erst zweimal
eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD.


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