Deutsches Verfassungsgericht eröffnet Verhandlung über NPD-
/ 01.03.2016 / Karlsruhe (dpa) -
NPD-
über einen neuen Antrag zum
Verbot der rechtsextremen Partei.
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident
Andreas
Voßkuhle, eröffnete am Dienstag die dreitägige Verhandlung. Der
Antrag kommt
diesmal nur vom Bundesrat (Länderkammer).
Bundesregierung und Bundestag hatten sich
nicht angeschlossen.
Der erste Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz
(Inlandsgeheimdienst)
bis in die NPD-
Die Richter wollen sich nun gleich
zu Beginn anschauen, ob diesmal
alle sogenannten V-
Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine
rechtsextreme
Partei mit stark fremdenfeindlichen und
aggressiv-
ihrem Verbotsantrag unter anderem geltend, dass Ideologie
und
Programm der NPD über weite Strecken «mit den Lehren des historischen
deutschen
Nationalsozialismus identisch» seien.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
wurde erst zweimal
eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD.